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   VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20   

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VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20 (https://dejure.org/2020,32303)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2020 - 35 L 135.20 (https://dejure.org/2020,32303)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 35 L 135.20 (https://dejure.org/2020,32303)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 04.06.2020 - 35 L 141.20
    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Eines darüber hinausgehenden gesonderten, förmlichen Aktes bedarf es nicht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 -).

    Sie hat ihren sachlichen Anknüpfungspunkt in den hohen Anforderungen, die auf Schulkinder mit der Aufnahme in einen bilingualen Bildungsgang zukommen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 -, 27. Juni 2019 - VG 9 L 235.19 - und 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 -).

    Wegen der sich ähnelnden Konzeption und Ausgestaltung gilt für den vorliegenden Test, was die Kammer bereits zum vergleichbaren Test "Bärenstark" ausgeführt hat, aus dem der vorliegende Test entwickelt wurde (s. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testerinnen anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschlüsse vom 12. August 2014 - VG 9 L 337.14 -, 4. Oktober 2017 - VG 3 L 981.17 - 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 -, 27. Juni 2019 - VG 9 L 235.19 - und 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 -).

  • VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 155.20

    M... Grundschule - SESB -: Aufnahme in den Jahrgang 2020/2021

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Es ist auch nicht erkennbar, dass der Antragsgegner rechtlich verpflichtet wäre, für den in Rede stehenden Sprachtest an der SISB eine reguläre Wiederholungsmöglichkeit zu schaffen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 - und 25. Mai - VG 35 L 155/20 - sowie - VG 35 L 196/20 -), die es im Übrigen bei der standardisierten Sprachstandsfeststellung nach § 55 SchulG ebenfalls nicht gibt.

    Die Grundschule vermittelt Grundlagen und bereitet auf die weiterführenden Schulen vor (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Einen Anspruch auf die Teilnahme an zweisprachigem Schulunterricht gewähren die als Abwehrrecht konzipierten Grundrechte nicht (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Eine solche Aufteilung des Testteams während der Durchführung des Tests und gleichwohl gemeinsame Bewertung durch beide Testerinnen ist angesichts des überschaubaren Schwierigkeitsgrades der Sprachstandserhebung ohne Weiteres möglich und nicht zu beanstanden (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai 2020 - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 - zum ähnlich konzipierten Test "Spiel mit mir!").

  • VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Es ist auch nicht erkennbar, dass der Antragsgegner rechtlich verpflichtet wäre, für den in Rede stehenden Sprachtest an der SISB eine reguläre Wiederholungsmöglichkeit zu schaffen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 - und 25. Mai - VG 35 L 155/20 - sowie - VG 35 L 196/20 -), die es im Übrigen bei der standardisierten Sprachstandsfeststellung nach § 55 SchulG ebenfalls nicht gibt.

    Die Grundschule vermittelt Grundlagen und bereitet auf die weiterführenden Schulen vor (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Einen Anspruch auf die Teilnahme an zweisprachigem Schulunterricht gewähren die als Abwehrrecht konzipierten Grundrechte nicht (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Eine solche Aufteilung des Testteams während der Durchführung des Tests und gleichwohl gemeinsame Bewertung durch beide Testerinnen ist angesichts des überschaubaren Schwierigkeitsgrades der Sprachstandserhebung ohne Weiteres möglich und nicht zu beanstanden (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai 2020 - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 - zum ähnlich konzipierten Test "Spiel mit mir!").

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Der Grundsatz wurde vom Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG entwickelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - juris).

    Entgegen den Ausführungen der Antragsteller ist der vorliegende vorschulische Sprachtest auch sonst nicht mit einem Antwort-Wahl-Test (Multiple-Choice-Verfahren) einer ärztlichen Prüfung vergleichbar, so dass es der Festlegung einer relativen Bestehensgrenze (vgl. hierzu bspw. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - juris, und 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 - juris) nicht bedarf.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Entgegen den Ausführungen der Antragsteller ist der vorliegende vorschulische Sprachtest auch sonst nicht mit einem Antwort-Wahl-Test (Multiple-Choice-Verfahren) einer ärztlichen Prüfung vergleichbar, so dass es der Festlegung einer relativen Bestehensgrenze (vgl. hierzu bspw. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - juris, und 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 - juris) nicht bedarf.
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 3 L 981.17

    Versetzung in die nächste Klassenstufe; Einwände gegen den Umfang eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testerinnen anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschlüsse vom 12. August 2014 - VG 9 L 337.14 -, 4. Oktober 2017 - VG 3 L 981.17 - 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 -, 27. Juni 2019 - VG 9 L 235.19 - und 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 -).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Nach diesem Grundsatz ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gehalten, die Chancengleichheit von Prüflingen untereinander soweit wie möglich zu gewährleisten und Prüflinge nicht durch differenzierende Bestimmungen bis an die Grenze evidenter Unsachlichkeit verschieden zu behandeln und durch eine solche Ungleichbehandlung die Berufschancen eines Teils der zu prüfenden Berufsbewerber zu verschlechtern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 - juris, Rn. 36, BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - juris, Rn. 49 ff.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Nach diesem Grundsatz ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gehalten, die Chancengleichheit von Prüflingen untereinander soweit wie möglich zu gewährleisten und Prüflinge nicht durch differenzierende Bestimmungen bis an die Grenze evidenter Unsachlichkeit verschieden zu behandeln und durch eine solche Ungleichbehandlung die Berufschancen eines Teils der zu prüfenden Berufsbewerber zu verschlechtern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 - juris, Rn. 36, BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Nichts anderes ergibt sich aus den von den Antragstellern angeführten gerichtlichen Entscheidungen (wie bspw. den Beschlüssen des OVG Berlin-Brandenburg vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 - und des VG Berlin vom 18. Juli 2019 - VG 14 L 208.19 - sowie vom 31. Juli 2019 - VG 14 L 201.19 -).
  • VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 201.19

    Vorläufige Aufnahme in die Profilklasse Kunst der Jahrgangsstufe 7 der

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Nichts anderes ergibt sich aus den von den Antragstellern angeführten gerichtlichen Entscheidungen (wie bspw. den Beschlüssen des OVG Berlin-Brandenburg vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 - und des VG Berlin vom 18. Juli 2019 - VG 14 L 208.19 - sowie vom 31. Juli 2019 - VG 14 L 201.19 -).
  • VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 299.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 21. November und 25. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers zu 1 (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testenden anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, jeweils m. w. N.).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 287.20

    Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1

    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 29. Oktober und 12. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers zu 1 (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testenden anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, jeweils m. w. N.).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 290.20

    Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1

    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 30. Oktober und 6. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin zu 1 (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testenden anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, jeweils m. w. N.).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 295.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 29. Oktober und 30. Oktober 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin zu 1 (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 29. Oktober und 12. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 11.08.2020 - 35 L 305.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 25. November und 2. Dezember 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers zu 1 (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 302.20
    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Dies ist der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, die Testenden anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. bspw. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, jeweils m. w. N.).

  • VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20

    Schulrecht: Vergabe von Schulplätzen an einer staatlichen Internationalen Schule;

    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 30. Oktober und 6. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 306.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 29. Oktober und 14. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 307.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 30. Oktober und 6. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • VG Berlin, 19.06.2020 - 35 K 5.20
  • VG Berlin, 24.06.2021 - 35 L 126.21

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Staatlichen Europa-Schule Berlin

  • VG Berlin, 24.06.2021 - 35 L 127.21
  • VG Berlin, 26.07.2021 - 35 L 179.21
  • VG Berlin, 21.07.2021 - 35 L 169.21
  • VG Berlin, 04.08.2021 - 35 L 226.21
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 35 K 109.20
  • VG Berlin, 21.07.2021 - 35 L 200.21
  • VG Berlin, 15.07.2021 - 35 L 182.21
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